Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)
Gemäss Art. 9 revDSG (SR 235.1) · Stand: 16. Juni 2026
Hinweis
Stand: 16. Juni 2026. Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag wurde sorgfältig erstellt, ist aber noch nicht abschliessend anwaltlich geprüft.
Vertragsparteien
Auftragsbearbeiterin
Estefano Elhawary AG, Seestrasse 119a, 9326 Horn (Kanton Thurgau), Schweiz, CHE-300.3.018.127
Verantwortliche
Das jeweils auf der Bestellseite oder im Abonnement-Konto bezeichnete Unternehmen.
Präambel
Die Verantwortliche betreibt einen KMU-Betrieb in der Schweiz und nutzt die KI-Telefon- und Digitaldienste von «Lia Lokal» (betrieben durch die Auftragsbearbeiterin). Dabei bearbeitet die Auftragsbearbeiterin im Auftrag der Verantwortlichen Personendaten von deren Endkunden (anrufende Personen, CRM-Kontakte). Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag regelt diese Datenbearbeitung im Einklang mit Art. 9 des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1).
Artikel 1 - Gegenstand und Dauer
1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Bearbeitung von Personendaten der Endkunden der Verantwortlichen durch die Auftragsbearbeiterin im Rahmen der folgenden Dienstleistungen: Telefon-KI (Anrufentgegennahme, Transkription, Weiterleitung); Website-Betrieb; Terminverwaltung; CRM-Funktion; SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen.
1.2 Dieser Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Lia-Lokal-Abonnements und endet automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrags.
Artikel 2 - Art der bearbeiteten Daten und Kategorien betroffener Personen
2.1 Kategorien betroffener Personen: Endkunden der Verantwortlichen (anrufende Personen, Terminbucher, CRM-Kontakte).
2.2 Kategorien bearbeiteter Daten: Telefonnummern; Anruf-Metadaten (Datum, Zeit, Dauer); Gesprächsaudioaufnahmen und Transkripte; im Gespräch genannte Angaben (Name, Anliegen, Terminwunsch); CRM-Felder (Name, E-Mail, Telefon, Adresse, Notizen); Termindetails.
2.3 Besonders schützenswerte Personendaten: Keine systematische Bearbeitung geplant. Sollten im Gespräch Gesundheitsdaten oder andere besonders schützenswerte Daten nach Art. 5 lit. c revDSG anfallen (z.B. Arztpraxis-Kunden), informiert die Verantwortliche die Auftragsbearbeiterin schriftlich vorab.
Artikel 3 - Weisungsgebundenheit
3.1 Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss den dokumentierten Weisungen der Verantwortlichen und nicht für eigene Zwecke.
3.2 Zweck, Art, Umfang und Dauer der Bearbeitung richten sich nach diesem Vertrag und dem Hauptvertrag.
3.3 Erhält die Auftragsbearbeiterin eine behördliche Anordnung, Personendaten der Verantwortlichen herauszugeben, informiert sie die Verantwortliche unverzüglich, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
3.4 Hält die Auftragsbearbeiterin eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies der Verantwortlichen mit.
Artikel 4 - Vertraulichkeit
4.1 Die Auftragsbearbeiterin stellt sicher, dass alle mit der Bearbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen.
Artikel 5 - Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
5.1 Die Auftragsbearbeiterin trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen nach Art. 8 revDSG und dem Stand der Technik, insbesondere:
- Verschlüsselung (TLS 1.2+) aller Übertragungen;
- Rollenbasiertes Zugriffsmanagement (RBAC); Mandantentrennung;
- Tägliche automatisierte Backups; Wiederherstellbarkeit innerhalb von 24 Stunden angestrebt;
- SSH-Key-Authentifizierung und starke Passwortrichtlinien;
- Regelmässige Sicherheitsüberprüfungen der Systeme.
5.2 Die Massnahmen werden dem technischen Fortschritt und der Bedrohungslage angepasst.
Artikel 6 - Unterbeauftragung (Sub-Auftragsbearbeitung)
6.1 Die Auftragsbearbeiterin setzt folgende Sub-Auftragsbearbeiter ein. Die Verantwortliche stimmt diesen hiermit allgemein zu:
| Sub-Auftragsbearbeiter | Leistung | Sitz | Schutzmechanismus |
|---|---|---|---|
| Infomaniak Network SA | Hosting, Datenbank | Schweiz | CH-Recht |
| OpenAI Ireland Ltd | KI-Verarbeitung | Irland (EU)/USA | SCC und OpenAI DPA |
| ElevenLabs Inc. | Sprachsynthese | USA | Swiss-US DPF und SCC |
| Deepgram Inc. | Spracherkennung | USA | SCC und Deepgram DPA |
| Bird.com (MessageBird B.V.) | SMS | EU | CH-EU Angemessenheitsbeschluss |
| Resend Inc. | USA | Swiss-US DPF und SCC | |
| Payrexx AG | Zahlungen | Schweiz | CH-Recht |
6.2 Die Auftragsbearbeiterin informiert die Verantwortliche über geplante Änderungen bei Sub-Auftragsbearbeitern mit mindestens 14 Tagen Vorlauf per E-Mail. Die Verantwortliche kann Änderungen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund ablehnen.
6.3 Die Auftragsbearbeiterin schliesst mit Sub-Auftragsbearbeitern Verträge ab, die mindestens gleichwertige Datenschutzpflichten enthalten wie dieser Vertrag.
Artikel 7 - Rechte betroffener Personen
7.1 Die Auftragsbearbeiterin unterstützt die Verantwortliche bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung) im Rahmen des technisch Machbaren.
7.2 Betroffene Personen, die sich direkt an die Auftragsbearbeiterin wenden, werden an die Verantwortliche weitergeleitet.
Artikel 8 - Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzung
8.1 Die Auftragsbearbeiterin stellt der Verantwortlichen auf Anfrage die erforderlichen Informationen für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 22 revDSG zur Verfügung.
Artikel 9 - Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
9.1 Bei einer Verletzung der Datensicherheit, die zu unbeabsichtigter oder widerrechtlicher Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenbarung oder unberechtigtem Zugang zu Personendaten führt, meldet die Auftragsbearbeiterin dies der Verantwortlichen innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden per E-Mail.
9.2 Die Meldung enthält: Beschreibung der Verletzung; betroffene Datenkategorien und Personenzahl (soweit bekannt); wahrscheinliche Folgen; ergriffene oder geplante Massnahmen.
Artikel 10 - Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
10.1 Nach Beendigung des Hauptvertrags stellt die Auftragsbearbeiterin der Verantwortlichen ihre Daten in einem gängigen Format (JSON oder CSV) zum Export zur Verfügung. Der Export-Link ist innerhalb von 7 Tagen nach Kündigung abrufbar.
10.2 Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende werden alle Personendaten der Verantwortlichen und ihrer Endkunden gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.3 Die Auftragsbearbeiterin bestätigt die Löschung auf Anfrage schriftlich.
Artikel 11 - Prüfungsrecht
11.1 Die Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags durch Anforderung von Nachweisen (Zertifikate, Audit-Berichte, Auskünfte) zu kontrollieren. Physische Vor-Ort-Prüfungen sind mit mindestens 14 Tagen Voranmeldung möglich.
Artikel 12 - Haftung
12.1 Die Auftragsbearbeiterin haftet für Schäden, die aus der Verletzung dieses Vertrags entstehen, nach den Bestimmungen des OR und des revDSG.
Artikel 13 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht (revDSG, OR).
13.2 Als Gerichtsstand gilt Horn (TG), Schweiz, sofern gesetzlich zulässig.
Artikel 14 - Inkrafttreten
Dieser AVV tritt mit Aktivierung des Lia-Lokal-Abonnements in Kraft und ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lia Lokal. Keine gesonderte Unterschrift erforderlich.
Hinweis
Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag wurde sorgfältig erstellt, ist aber noch nicht abschliessend anwaltlich geprüft. Vor dem produktiven Einsatz empfehlen wir eine Prüfung durch eine Fachperson (Datenschutzberatung oder Anwalt).